Eine Rettungsassisstentin betankte einen Diesel-Notarztwagen mit Benzin und wurde daraufhin fristlos gekündigt, vom Dienst freigestellt und bekam auch kein Gehalt mehr. Sie hatte durch ihren Arbeitgeber vorher bereits sieben Abmahnungen erhalten.
Vor Gericht wurde vor allem die Frage diskutiert, ob die Frau das Fahrzeug vorsätzlich, fahrlässig oder versehentlich falsch betankt hatte.
Die Parteien einigten sich schließlich darauf, dass der entstandene Schaden in Höhe von 600 € von beiden Seiten geteilt wird und die Rettungsassistentin noch bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist freigestellt beschäftigt bleibt. Zudem erhält sie ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis (ArbG Ulm, Vergleich vom 22.05.2013, Az.: 22 BV 13/13).
Rechtsanwalt Nils von Bergner
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