EM: Freudenhupen stellt Ordnungswidrigkeit dar

In Zeiten großer Fußballturniere kommt es auch in Deutschland nach Siegen der eigenen Mannschaft zunehmend zu Autokorsos in den Städten. Dabei hat es sich eingebürgert, dass die Fahrzeugführer ihrer Freude durch wiederholtes Betätigen der Hupe Ausdruck geben. Einige Behörden haben jetzt daran erinnert, dass dieses sogenannte Freudenhupen gesetzlich nicht zulässig ist und ein Bußgeld nach sich ziehen kann. In § 16 StVO ist nämlich geregelt, dass man die Hupe nur in Gefahrsituationen einsetzten darf.

Grundsätzlich haben Polizei und Ordnungsbehörden bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten einen Ermessenspielraum. Es bleibt insoweit zu hoffen, dass die StVO bei den noch zu erwartenden Autokorsos großzügig angewendet wird. Andernfalls müsste auch das Hupen anlässlich von Hochzeitsfahrten entsprechend geandet werden.