Energieverordnung: Vorführwagen ist Neuwagen

Gemäß der sogenannten Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) sind die Anbieter von Neuwagen verpflichtet, Angaben zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen zu machen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes gilt dies nicht nur bei klassischen Neuwagen, sondern auch bei solchen Fahrzeugen, die urpsrünglich zum Weiterverkauf oder zur Auslieferung angeschafft wurden.

In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein Händler einen Vorführwagen mit 500 km Laufleistung zum Verkauf angeboten, ohne die entsprechenden Angaben zu machen. Darin sahen die Richter einen Verstoß gegen die Informationspflicht und zugleich einen Wettbewerbsverstoß.

Quelle:  BGH, 21.12.2011, Az: I ZR 190/10

Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-

Rechtsanwälte von Bergner und Özkan

Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht

www.vboe.de

vboe.de

Kanzlei Schenefeld

Schenefelder Platz 1
22869 Schenefeld
Tel. 040 / 85503690
Fax 040 / 855036969

Email schenefeld[at]vboe.de

Kanzlei Altona

Bahrenfelder Straße 79
22765 Hamburg

Fon 040 / 41912845
Fax 040 / 41912846
Email altona[at]vboe.de

www.wir-sind-arbeitsrecht.de

blog.wir-sind-arbeitsrecht.de