Zusätze auf Testament ohne Unterschrift unwirksam

Absatz

Setzt ein Erblasser auf seinem handschriftlichen Testament unter der Unterschrift noch zusätzliche Verfügungen hinzu, dann sind diese nur wirksam, wenn sie abermals ordnungsgemäß unterschrieben sind. Dies hat das OLG Celle entschieden. Ein bloßes Kürzel reiche für das Formerfordernis nicht aus. Zudem entschied das Gericht , dass der Zusatz „mein Konto“ jedenfalls dann zu unbestimmt sei, wenn es wie in diesem Fall mehrere Konten gebe.

Setzt ein Erblasser auf seinem handschriftlichen Testament unter der Unterschrift noch zusätzliche Verfügungen hinzu, dann sind diese nur wirksam, wenn sie abermals ordnungsgemäß unterschrieben sind. Dies hat das OLG Celle entschieden. Ein bloßes Kürzel reiche für das Formerfordernis nicht aus. Zudem entschied das Gericht , dass der Zusatz „mein Konto“ jedenfalls dann zu unbestimmt sei, wenn es wie in diesem Fall mehrere Konten gebe.

Quelle: (OLG Celle, 22.09.2011, Az: 6 U 117/10)