EuGH zu Bewerbungen: Absagen müssen nicht begründet werden – eigentlich

Der Europäische Gerichtshof hat jetzt ein lang erwartetes Urteil zu Bewerbungsverfahren gefällt. Dabei ging es um die Frage, ob Firmen verpflichtet sind, abgelehnten Bewerbern die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung mitzuteilen. Nach Ansicht der Luxemburger Richter besteht eine solche generelle Pflicht nicht, allerdings soll es Ausnahmen geben, wenn der Verdacht besteht, der Bewerber könnte dirkriminiert worden sein. Hierzu führten die Richter aus, es könne zumindest als Indiz bei der Frage einer möglichen unzulässigen Ungleichbehandlung herangezogen werden, wenn sich die Firma weigere die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen.

Die erhoffte Rechtsklarheit dürfte das Urteil für die deutschen Gerichte nicht mit sich bringen, gerade in Fällen mit Diskriminierungsbezug. Das Schreckgespenst der generellen Pflicht zur Ablehnungsbegründung, welches für Arbeitgeber einen immensen Mehraufwand bedeutet hätte, ist jedoch vom Tisch.