Grundsätzliches zum Nutzungsausfall

Ein Geschädigter hat nach einem Unfall dann Anspruch auf Nutzungsausfall gegenüber dem Schädiger, wenn er unfallbedingt auf sein Fahrzeug verzichten muss.

Dabei geht es vorwiegend um die Zeit der Reparatur oder im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens um die Zeit für die Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs.

Notwenige Voraussetzung für den Anspruch auf Zahlung des Nutzungsausfall ist somit, dass der Geschädigte tatsächlich repariert oder ein Ersatzfahrzeug anschafft. Beides ist dem Schädiger entsprechend nachzuweisen.

Bei der Bemessung des täglichen Ausfallbetrages werden üblicherweise gängige Tabellen herangezogen, in denen die Pkw nach ihren Typenmerkmalen in Gruppen eingeteilt sind. Das wichtigste Merkmal ist dabei die Motorleistung.

Die Nutzungsausfallbeträge liegen in einem Rahmen zwischen 27 und 99 Euro.