Die häufigsten Rechtsirrtümer zur Scheidung – Teil 1

Ohne Zustimmung des Ehegatten ist eine Scheidung nicht möglich

Das deutsche Scheidungsrecht orientiert sich am sogenannten Zerrüttungsprinzip. Leben die Eheleute länger als ein Jahr voneinander getrennt, dann gilt die eheliche Lebensgemeinschaft als zerrüttet und die Ehe damit als gescheitert. Ein Ehegatte kann deshalb die Scheidung verlangen, sofern nicht zu erwarten ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft wiederhergestellt wird. Der andere Ehegatte kann dem Scheidungsantrag zustimmen oder einen eigenen Scheidungsantrag stellen. Lehnt er die Scheidung jedoch ab, dann kann das Gericht die Ehe trotzdem scheiden. Auf eine Zustimmung des Ehegatten kommt es folglich nicht an.

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