Feuerwehrmann will mehr Geld: Klage nach 6 Jahren treuwidrig

 

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Ein in NRW bei der Feuerwehr beschäftigter Mann musste über mehrere Jahre hinweg pro Woche 54 Stunden arbeiten. Dies ist sogar üblich, da viele Feuerwehrleute ihre wöchentliche Arbeitszeit in 24 Stunden-Schichten verrichten, was nach der seit Anfang 2007 geltenden Arbeitszeitverordnung Feuerwehr des Landes Nordrhein-Westfalen auch zulässig ist mit Einverständnis des betroffenen Beamten.
Obwohl der in Rede stehende Feuerwehrmann diese Einverständniserklärung zunächst abgegeben hatte, widerriefen er und einige Kollegen sie Mitte 2013 wieder. Sie verlangten Schadensersatz für den noch nicht verjährten Zeitraum für die über die eigentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche geleisteten Dienst. Insgesamt klagte der Feuerwehrmann gegen die Stadt Düsseldorf auf Zahlung in Höhe von 8.500 € für die bisher von ihm geleistete Mehrarbeit.
Das VG Düsseldorf wies die Klage nun aktuell ab (Urt. v. 21.08.2015; Az.: 26 K 9607/13). Der klagende Feuerwehrmann habe sich treuwidrig gegenüber seinem Dienstherrn verhalten, so die Richter. Es sei nicht einzusehen, weshalb er 6 Jahre lang den Dienst in 24 Stunden-Schichten und mit einer Wochenarbeitszeit von 54 Stunden ableistete und dann plötzlich zu der Erkenntnis komme, dass dies europarechtswidrig sei. Seine Zustimmung zu dem Schichtdienst habe er jeweils zum Jahresende widerrufen können.
Die Klage sei somit materiell verspätet und daher treuwidrig. Eine Entschädigung stehe dem Feuerwehrmann nicht mehr zu.