Ab dem 16.10.2013 werden Füherscheine nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt. Bei Ablauf muss ein neues Dokument beantragt werden. Die Regelung bezieht sich allerdings nur auf den Füherschein, nicht jedoch auf die förmliche Fahrerlaubnis. Erneute Fahrprüfungen oder Gesundheitstests sind insoweit später nicht erforderlich. Hintergrund der neuen Gesetzesregelung sind EU-Richtlinien, wonach Führerscheine nur noch im einheitlichen Scheckkartenformat ausgegeben werden dürfen.
Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig, müssen aber auch dann spätestens umgetauscht werden.
Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-
Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)
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