Gegen BGH: kein Verweis auf freie Werkstatt

Nach der aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss sich ein Geschädigter im Falle der fiktiven Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis dann auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit bei einer freien Werstatt verweisen lassen, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre und nicht Checkheft gepflegt ist. Eine ganz andere Ansicht vertritt indes das Amtsgericht Kerpen.

In einem neueren Urteil führt das AG Kerpen aus, die entsprechende Rechtsprechung des BGH sei nicht überzeugend. Im Falle der fiktiven Abrechnung solle der Geschädigte gerade den Geldbetrag statt der Wiederherstellung begehren können. Auf eine individuell günstigere Reparaturmöglichkeit könne es insoweit eben nicht ankommen.

Quelle: AG Kerpen, 13.12.2011, Az: 104 C 294/11

Eine mutige und auch durchaus nachvollziehbare Entscheidung, die in der zweiten Instanz allerdings dem Tode geweiht sein dürfte.