Das OLG München hat jetzt entschieden, dass ein gemeinschaftliches Testament auch dann wirksam zu Stande kommen kann, wenn ein Ehegatte erst nach längerer Zeit beitritt.
In diesen Fällen komme es jedoch darauf an, dass zum Zeitpunkt des späteren Beitritts der Wille des anderen Ehegatten zur gemeinschaftlichen Testierung noch fortbestehe. Sei dies der Fall, so komme das gemeinschaftliche Testament wirksam zu Stande, da eine gleichzeitige Erklärung der Ehegatten grundsätzlich nicht erforderlich sei.
Quelle: OLG München, 01.12.2011, Az: 31 Wx 249/10
Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-
Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)
Rechtsanwälte von Bergner und Özkan
Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht
www.vboe.de
vboe.de
Kanzlei Schenefeld
Schenefelder Platz 1
22869 Schenefeld
Tel. 040 / 85503690
Fax 040 / 855036969
Email schenefeld[at]vboe.de
Kanzlei Altona
Bahrenfelder Straße 79
22765 Hamburg
Fon 040 / 41912845
Fax 040 / 41912846
Email altona[at]vboe.de