Nach einer tätlichen Auseinandersetzung verwies die Polizei den gewaltätigen Ehemann für 10 Tage der Ehewohnung. Der Ehemann und auch seine Ehefrau begehrten sodann gerichtlich, das Rückkehrverbot wegen des bevorstehenden Weihnachtsfestes zu verkürzen.
Das zuständige Verwaltungsgericht wies den Antrag der Eheleute zurück. Nach Ansicht der Richter könne es nicht zur Disposition der Ehefrau stehen, das von der Polizei angeordnete Rückkehrverbot außer Kraft zu setzen. Die Gefahreneinschätzung obliege nämlich den Polizeibeamten und diene der körperlichen Unversehrtheit und dem Leben der Ehefrau.
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, 22. Dezember 2011, Az: 6 L 545/11
Rechtsanwalt Ali Özkan
-Fachanwalt für Familienrecht- und Berufsbetreuer
Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht
Rechtsanwälte von Bergner und Özkan
Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht
www.facebook.com/vonbergnerundoezkan
Schenefelder Platz 1
22869 Schenefeld
Tel. 040 / 85503690
Fax 040 / 855036969
Email schenefeld[at]vboe.de
Bahrenfelder Straße 79
22765 Hamburg
Fon 040 / 41912845
Fax 040 / 41912846
Email altona[at]vboe.de
www.familienrecht-scheidung-anwalt.de
Ali Özkan -familienrecht-scheidung-anwalt.de
nils von bergner -wir sind arbeitsrecht.de
www.rechtsanwalt-kuendigung-arbeitsrecht.de