Eine Friseurin, die einer Kundin die Haare pink färbte, tönte danach auf Wunsch der Kundin auch dessen Hund ein. Sie färbte den Schwanz des Pudels ebenfalls pink und wurde dafür vom Arbeitgeber fristlos gekündigt. Hiergegen klagte sie vor dem Arbeitsgericht Bochum und bekam Recht (Urteil vom 06.02.2013, Aktenzeichen: 5 Ca 2180/12).
Das half allerdings nicht dauerhaft, da die Arbeitgeberin die außerordentliche Kündigung in eine ordentliche umwandelte und die Friseurin nach abgelaufener Kündigungsfrist entließ.
Rechtsanwalt Nils von Bergner
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