Kann der Arbeitgeber einseitig Homeoffice beenden?

Homeoffice: kann der Arbeitgeber einseitig beenden?

Es müssen mehrere Fälle unterschieden werden. Zunächst stellt sich die Frage wie es zur Arbeit im Homeoffice kam. Hat der Arbeitgeber Homeoffice im Wege seines Direktionsrechts angeordnet, kann er dies auch wieder rückgängig machen. Er muss bei der Ausübung seines Direktionsrechts aber billiges Ermessen ausüben, d.h. er muss eine Interessenabwägung vornehmen, die auch die Argumente des Arbeitnehmers berücksichtigt.

Beruht das Homeoffice auf eine vertragliche Vereinbarung, und zwar unabhängig davon, ob schon im ursprünglichen Arbeitsvertrag geregelt oder erst später vereinbart, wird es kompliziert. Grundsätzlich gilt: Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können dann das Homeoffice einseitig beenden. Es gilt auch, dass das Homeoffice automatisch endete, wenn das zugrundeliegende Arbeitsverhältnis erlischt. Im Übrigen muss das Homeoffice einvernehmlich beendet werden. Eine Ausnahme betrifft den wichtigen Fall, dass in dem Homeoffice-Vertrag ein Kündigungsrecht nur für die Homeoffice-Tätigkeit geregelt ist. Gerade diese Klauseln sind aber besonders häufig unwirksam, wenn sie, was praktisch immer der Fall ist, als AGB des Arbeitgebers ausgelegt werden. Dann handelt es sich nämlich um eine Widerrufsmöglichkeit hinsichtlich von begünstigenden Vertragsbedingungen. Das Bundesarbeitsgericht stellt hierfür sehr hohe Anforderungen um eine unangemessene Benachteiligung des Mitarbeiters zu verhindern. Bereits die Formulierung der Klausel muss eine Angemessenheit und Zumutbarkeit widerspiegeln, d.h. die Gründe für eine Kündigung transparent erkennen lassen (z.B. wirtschaftliche Gründe, Leistung oder Verhalten des Arbeitnehmers).  Gerade ein abstrakt gefasstes Kündigungsrecht, welches keine Gründe für eine Kündigung enthält dürfte unwirksam sein. Das bedeutet auch, dass man sich schon bei der Vereinbarung von Homeoffice die Bedingungen des Widerrufs oder Kündigung desselben aushandeln sollte.  

Homeoffice: die Fachanwälte Nils von Bergner, Ali Özkan und Erdal Kalyoncuoglu informieren

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