Nachdem die Türkei ihren Beitritt zwei mal verschoben hatte, wird sie nun erstmals zum Jahresende Informationen zu Finanzkonten an deutsche Behörden melden. Dies dürfte für viele Bürger teils erhebliche Konsequenzen haben. Wir Informieren über die wichtigsten Fragen.
Was ist der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten?
Am 30.09.2017 startete der erste automatische Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen Deutschland und zunächst 49 weiteren Staaten unter Einhaltung eines gemeinsamen Standards. Der Informationsaustausch soll in erster Linie der Prävention und Aufdeckung von Steuerhinterziehung dienen, die in Zeiten der Globalisierung und Digitalisierung zunehmend zum grenzüberschreitenden Problem geworden ist. Mittlerweile haben sich über 100 Staaten dem standardisierten Austauschverfahren angeschlossen. Es wird geschätzt, dass Deutschland bislang mehr als 10 Millionen Datensätze von anderen Staaten erhalten hat.
Wer ist von dem Datenaustausch mit der Türkei betroffen?
Vom automatischen Informationsaustausch sind alle in Deutschland ansässigen Personen (natürliche und juristische) betroffen, die über eines oder mehrere Konten mit Kapitalvermögen oder Versicherungen in der Türkei verfügen. Welche Staatsangehörigkeit besteht, ist dabei irrelevant. Betroffen sind somit nicht nur deutsche und türkische Staatsbürger sowie Doppelstaatler, sondern auch Personen mit anderen Staatsangehörigkeiten, die in Deutschland leben und in der Türkei Finanzkonten unterhalten.
Ebenso werden natürlich auch Daten von Deutschland an die betreffenden Stellen in der Türkei gemeldet. Wer also in der Türkei lebt und noch ein Konto in Deutschland hat, muss ebenfalls mit Meldungen rechnen.
Welche Daten werden an die Finanzämter gemeldet?
Alle Banken und Versicherungen in der Türkei sind verpflichtet, alle relevanten Daten an eine zuständige Stelle weiterzugeben. Dabei handelt es sich in erster Linie um die persönlichen Daten der Kontoinhaber und deren Steuer-Identifikationsnummern. Die zentrale Stelle leitet die Datensätze dann an das zuständige deutsche Bundeszentralamt für Steuern weiter. Eigentlich soll der Datenaustausch gemäß Abkommen jeweils zum 30.09. eines jeden Jahres erfolgen. Aufgrund der Corona-Krise wurde das Datum in diesem Jahr jedoch auf den 31.12.2020 verschoben.
Wie werden die Daten von den deutschen Behörden verwertet?
Nach der Übermittlung aus der Türkei werden die Datensätze vom Bundeszentralamt für Steuern zunächst gefiltert und ausgewertet. Dies geschieht mithilfe einer speziellen Software. Nachdem die Daten den inländischen Steuerpflichtigen zugeordnet wurden, gehen sie an die jeweils zuständigen Finanzämter. Diese wiederum haben nun die Möglichkeit, die übermittelten Daten abzugleichen, insbesondere mit den Angaben in den Steuererklärungen. Werden beispielsweise in der Türkei Erträge erzielt, die in der deutschen Steuererklärung nicht angegeben wurden, dann kann das Finanzamt entsprechend nachversteuern und ggf. ein Steuerstrafverfahren in die Wege leiten.
Welche Konsequenzen drohen bei unterlassenen Angaben?
Sofern steuerpflichtige Erträge in der Steuererklärungen nicht ordnungsgemäß angegeben worden sind, wird das Finanzamt entsprechend nachveranlagen. Für vorangegangene Jahre kann die rückständige Steuerlast möglicherweise geschätzt werden. Hinzu kommen Säumnis- und Verspätungszuschläge.
Zudem sind diese Vorgänge auch strafrechtlich relevant. Steuerhinterziehung wird je nach Ausmaß mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Bei schweren Fällen der Steuerhinterziehung geht der Strafrahmen sogar bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Schwierigkeiten ergeben sich aber unter Umständen nicht nur mit dem Finanzamt. Auch falsche Angaben gegenüber anderen Stellen können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, beispielsweise dann, wenn die Betroffenen in Antragsverfahren vor Sozialhilfeträgern oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Konten und Kapital in der Türkei verschwiegen haben. Auch in solchen Fällen drohen Rückforderungsansprüche und Strafverfahren.
Problematisch kann der Datenaustausch allerdings auch in die andere Richtung werden. Sollten die zuständigen Stellen in der Türkei beispielsweise davon erfahren, dass ein dortiger Rentenbezieher in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeitet, könnten die Rentenzahlungen eingestellt und gezahlte Beträge zurückverlangt werden.
Was bewirkt eine Selbstanzeige?
Eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstanzeige führt zur Straffreiheit im Steuerstrafverfahren. Voraussetzung dafür ist indes, dass die Steuerstraftat noch nicht entdeckt worden sein darf. Wer hier sicher gehen möchte, müsste die Selbstanzeige also vor dem 31.12.2020 tätigen. Inwieweit spätere Selbstanzeige ggf. noch strafbefreiend wirken können, wird eine Frage des Einzelfalls sein.
Auch eine wirksame Selbstanzeige ändert natürlich nichts daran, dass die verschwiegenen Einkünfte nachversteuert werden müssen.
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