Kollegen mit Böller verletzt: fristlose Kündigung

Ein Bauerbeiter wollte sich einen “Scherz” erlauben und zündete einen Sylversterböller in einem Dixiklo, allerdings während sich dort ein Kollege aufhielt. Dieser erlitt Verbrennungen und war drei Wochen arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber erklärte dem Bauarbeiter daraufhin die fristlose Kündigung. Die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehnemers blieb erfolglos.

Nach Ansicht der Arbeitsrichter handelte es sich um eine schwere Vertragsverletzung des Arbeitnehmers, einer vorherigen Abmahnung durch den Arbeitgeber habe es deswegen nicht bedurft. Dass der Bauerbeiter nicht beabsichtigt habe den Kollegen zu verletzten, rechtfertige keine andere Beurteilung. Schließlich habe der Bauarbeiter wissen müssen, dass die Gefahr schwerer Verletzungen beim Hantieren mit Böllern immer bestehe.

Quelle: ArbG Krefeld, 30.11.2012, Az: 2 Ca 2010/12