Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist in der Regel die beste und kostengünstigste Möglichkeit, die Folgen einer Trennung bzw. einer Scheidung rechtsverbindlich regeln zu lassen.
Scheidungsfolgevereinbarungen haben im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren erhebliche Vorteile, da ohne äußere Einflußnahme beide Parteien die Regelungen aktiv treffen können.
Prinzipiell können alle Aspekte aus dem Rechtsgebiet Familienrecht in eine Scheidungsfolgenvereinbarung einfließen, insbesondere:
- Kindesunterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich
- Ehegattenunterhalt
Im Rahmen einer Einigung über eine Scheidungsfolgenvereinbarung besteht darüber hinaus oftmals die Möglichkeit, den familiären Frieden über die Scheidung hinaus aufrecht zu erhalten.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens geschlossen werden, üblich ist aber eher der außergerichtliche Abschluss.
Rechtsanwalt Ali Özkan
-Fachanwalt für Familienrecht- und Berufsbetreuer
Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht
Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)
Rechtsanwälte von Bergner und Özkan
Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht
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