Mobbing-Opfer bekommt keine 900.000 € Schmerzensgeld

Erst kürzlich berichteten wir über eine Frau, die 900.000 € Schadensersatz wegen jahrelangen Mobbings bei der Arbeit forderte. Sie verklagte ihren Arbeitgeber – eine Kommune der Stadt Solingen – auf die horrende Summe, um „ein Zeichen zu setzen“ und Wiederholungstäter abzuschrecken.

Nun entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf den Fall (Aktenzeichen 17 Sa 602/12). Die Arbeitnehmerin scheiterte mit ihrer Klage, ihr wurde das Geld nicht
zugesprochen. Das Verhalten des Arbeitgebers sei nicht als systematischen Mobbing zu werten, für andere Schikanierungen oder Diskriminierungen fehlten die Beweise.

Auch können länger dauernde Konfliktsituationen nach Auffassung des Gerichts durchaus zum Arbeitsleben dazugehören und nicht jede berechtigte Kritik sei gleich eine Persönlichkeitsverletzung.

Mobbing könne erst dann bejaht werden, wenn sich „eindeutig eine schikanöse Tendenz erkennen“ lasse. Darüber hinaus habe die Klägerin sich nicht genug um die Entschärfung der Situation bemüht, ein Mediationsverfahren habe sie abgelehnt. Eine Revision lies das Landesarbeitsgericht nicht zu, damit ist der Fall nun endgültig entschieden.