RA Özkan ist jetzt auch Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Ali Özkan hat jetzt von der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer die Erlaubnis erhalten, den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Neben dem Fachanwalt für Familienrecht handelt es sich damit um den zweiten Fachanwaltstitel, den Rechtsanwalt Özkan führen darf. Neben dem Familienrecht hatte Rechtsanwalt Özkan in den vergangenen Jahren seinen Bearbeitungsschwerpunkt auf das Arbeitsrecht gelegt und sich besonders fortgebildet. Mit nunmehr zwei Fachanwälte für Arbeitsrecht garantiert die Kanzlei von Bergner und Özkan ihren Mandanten jetzt einen noch hochwertigeren Beratungs- und Betreuungsstandart im Bereich des Arbeitsrechts.

Rechtsanwalt Ali Özkan

-Fachanwalt für Arbeitsrecht-

-Fachanwalt für Familienrecht-

Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)