Eine Verletzung während einer Raucherpause ist nicht als Arbeitsunfall zu qualifizieren und wird deswegen auch nicht durch die Unfallversicherung gedeckt, so entschied kürzlich das Sozialgericht Berlin (Urteil vom 23. Januar 2013, Az. S 68 U 577/12). Unfälle fallen nur dann unter den Schutz der Versicherung, wenn sie einen Bezug zur beruflichen Tätigkeit haben. Rauchen sei aber vielmehr eine persönliche
Angelegenheit zu Genusszwecken und könne auch nicht mit der Nahrungsaufnahme
verglichen werden, die zur Erhaltung der Arbeitskraft notwendig ist. Das
Gericht wies die Klage ab.
Merke: Der Weg zur Kantine ist versichert, der zur Raucherecke nicht.
Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-
Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)
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