Ein Motorradfahrer hatte auf einer Landstraße gleich eine ganze Kolonne von vor ihm fahrenden Pkw überholt, und dies obwohl die Verkehrslage völlig unübersichtlich war. Einer der Pkw blinkte nach links und bog in einen Feldweg ab, es kam zu einem Unfall mit dem herannahenden Motorrad.
Üblicherweise haftet der Abbiegende in diesen Konstellationen überwiegend, da davon ausgegangen wird, dass er seine gesteigerten Rücksichtspflichten verletzt hat. Das OLG Stuttgart gab dem Motorradfahrer jedoch die Alleinschuld. Dieser habe derart gravierend gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen, dass die Betriebsgefahr des Abbiegenden vollständig zurücktrete.
Quelle: OLG Stuttgart, 08.04.2011, Az: 13 U 2/11
Rechtsanwalt Nils von Bergner
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