Scheidungskosten steuerlich absetzbar?

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Im Falle der Scheidung interessiert die Betroffenen immer wieder, ob die anfallenden Kosten, insbesondere die des beauftragten Rechtsanwalts steuerlich abgesetzt werden können. Grundsätzlich ist dies der Fall.

Scheidungskosten: Kosten für einen Anwalt sind außergewöhnliche Belastungen

Die Kosten für einen Rechtsanwalt in Scheidungssachen können als sogenannte außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abgesetzt werden. So wird bei einer Ehescheidung den betroffenen Partnern jeweils ein Steuernachlass gewährt.

Auch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Kosten der privaten Lebensführung eine außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG sein. Abgesetzt werden können Gerichtskosten sowie die Kosten des Rechtsanwalts, soweit sie bei Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich entstehen. Ebenfalls umfasst sind Mediationskosten, die zu einer Ehescheidung führen. Fallen diese Kosten in Umgangsrechtsstreitigkeiten an, muss im Einzelfall über die Absetzbarkeit entschieden werden.

Scheidungskosten: keine Absetzbarkeit bei Unterhaltsverfahren

Nicht absetzbar hingegen sind Kosten aus Unterhaltsverfahren und Kosten einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung.