Kfz-Haftpflicht: Kollision mit Einkaufswagen ein Unfall?

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Ein Mann hatte seinen Einkaufswagen vor dem Einkaufen neben seinen auf dem Parkplatz des Supermarktes stehenden Pkw gestellt, um leere Getränkekisten aus dem Auto auf den Wagen aufzuladen. Der Einkaufswagen war nicht gesichert und rollte gegen anderen Pkw, an dem ein Schaden in Höhe von 1600 € entstand. Die Eigentümerin des „Unfallgegner-Wagens“ wollte die Summe von der Haftpflichtversicherung des Mannes erstattet bekommen, diese weigerte sich jedoch zu zahlen. Die Frau legte daraufhin Klage ein.

Amtsgericht: Benutzer des Einkaufswagens hat seine Verkehrssicherungpflicht verletzt

Das Amtsgericht München wies die Klage ab, verurteilte aber den Mann selbst zur Zahlung von Schadensersatz an die Frau in Höhe von 1500 € (Urt. v. 05.02.2014; Az.: 343 C 28512/12). Zur Begründung führte das Gericht an, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung nur zahlen müsse, wenn ein Unfall bei Betrieb des Kfz vorliege. Das sei nach ständiger Rechtsprechung zu bejahen, wenn „der Unfall durch die im Kfz-Betrieb typisch innewohnende Gefährlichkeit adäuquat verursacht wurde“. Hier sei der Unfall jedoch nicht Folge des Betriebs des Kfz. Vielmehr habe der Mann einfach besser darauf achten müssen, dass der Einkaufswagen gesichert steht und nicht wegrollen kann. Dies rechtfertige auch die persönliche Heranziehung zur Leistung von Schadensersatz.

Eine nachvollziehbare Entscheidung, die Gefahren durch einen wegrollenden Einkaufswagen können beim besten Willen nicht mehr dem Betrieb des eigenen Fahrzeugs zugeordnet werden.