Sexuelle Belästigung: Fahrlehrer verliert Lehrerlaubnis

Ein Fahrlehrer war wegen sexueller Belästigung von Schülerinnen wiederholt verurteilt worden, zuletzt zu 6 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Daraufhin widerrief die zuständige Verwaltungsbehörde die erteilte Fahrlehrererlaubnis. Gegen diese Maßnahme wehrte sich der Betroffene vor dem Verwaltungsgericht, allerdings ohne Erfolg.

Nach Auffassung der Richter hätten die strafrechtlichen Verurteilungen des Fahrlehrers gezeigt, dass dieser nicht mehr die notwendige Zuverlässigkeit zur Ausübung der Fahrlehrertätigkeit besitze. Der Fahrlehrer habe seine Berufspflichten gröblich verletzt und sich als für den Beruf als Fahrlehrer charakterlich ungeeignet erwiesen.

Quelle: VG Stuttgart, 03.05.2012, Az: 8 K 2956/11