Reinigung der Arbeitskleidung: muss der Betrieb die Kosten zahlen?

Der Kläger arbeitet als Angestellter in einem Schlachthof. Dort muss er bei der Verrichtung seiner Arbeit saubere und geeignete Arbeitskleidung tragen. Der Arbeitgeber stellte diese Hygienekleidung täglich sauber zur Verfügung. Dafür zog er jedoch monatlich 10,23 Euro vom Nettolohn ab. Gegen diese Geldabzüge für die Reinigung der Arbeitskleidung klagte der Arbeitnehmer und verlangte für die letzten drei Jahre eine Lohnnachzahlung. …