Abfindung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Steuerklasse 6?

Wer sich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrages eine Abfindung erkämpft hat, erlebt dann möglicherweise bei der Abrechnung durch den Arbeitgeber eine böse Überraschung. Abfindungen werden in aller Regel als Bruttobeträge vereinbart und unterliegen deshalb grundsätzlich der Einkommensteuer. Rechnet der Arbeitgeber die Abfindung sodann auf Grundlage der Lohnsteuerklasse 6 ab, schmilzt die Abfindungssumme deutlich in sich zusammen. …