Wird eine Abfindung auf Hartz IV angerechnet?

Fast jedes Kündigungsschutzverfahren endet mit der Zahlung einer Abfindung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, auch wenn es hierfür fast nie eine Anspruchsgrundlage gibt. Der Arbeitgeber trägt das Prozessrisiko, dass er den Arbeitnehmer weiter beschäftigen und Lohn nachzahlen muss. Mit der Abfindung umgeht er dieses Risiko, er kauft dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis so zusagen ab. Für den Arbeitnehmer stellen sich im …