Tempoverstoß: Vervierfachung der Regelbuße ungemessen

Ein Taxifahrer hatte wegen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 46 km/h eine Geldbuße von 800 Euro erhalten. Da die Behörde von vorsätzlicher Begehung ausging, hatte sie die Regelbuße von 200 Euro vervierfacht.

Das zuständige Amtsgericht ging nach der Einlassung des Beschuldigten, er sei am Ende der Nachtschicht einfach unaufmerksam gewesen, von einer fahrlässigen Begehung der Ordnungswidrigkeit aus. Zudem sah das Gericht im Hinblick auf eine drohende Kündigung durch den Arbeitgeber des Taxifahrers von der Verhängung eines Fahrverbotes ab. Das Bußgeld wurde auf 600 Euro reduziert, wobei ein angemessener Aufschlag wegen des Verzichts auf das Fahrverbot Berücksichtigung fand.

Quelle: Amtsgericht Harburg, 06.03.2012, Az: 619 OWi 2200 Js 72/12