Trunkenheit im Verkehr: Fahrradverbot unwirksam

Dem Betroffenen war im Jahre 2002 wegen einer Verkehrsstraftat die Fahrerlaubnis entzogen worden. Im Jahre 2009 wurde er sodann von einer Polzeistreife mit mehr als 3 Promille auf einem Fahrrad erwischt. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wies den Betroffenen daraufhin an, unverzüglich ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen. Als der Betroffene nicht reagierte, untersagte ihm die Behörde führerscheinfreie Fahrzeuge -also auch Fahrräder- im Straßenverkehr zu führen. Dagegen setzte sich der Betroffene mit einer Anfechtungsklage zur Wehr und bekam vor dem zuständige Verwaltungsgericht Recht.

Nach Auffassung der Richter sei die Anordnung der MPU aus formalen Gründen rechtswidrig gewesen, da die Behörde dem Betroffenen keine Frist zur Vorlage gesetzt hatte. Die Anordnung, das Gutachten sei unverzüglich vorzulegen, habe nicht ausgereicht.

Ob eine entsprechende MPU-Anordnung in vergleichbaren Fällen überhaupt statthaft ist, ließ das Gericht dagegen offen.

Quelle: VG Hannover, 28.07.2011, Az: 9 A 3272/10