Der Dauerstreit zwischen einem Diplomaten aus Berlin und seiner indonesischen Hausangestellten um eine Entschädigung scheint ein Ende zu finden. Die Parteien haben einen Vergleich abgeschlossen, nach dem der saudi-arabische Diplomat seiner ehemaligen Angestellten 35.000 € zahlen muss (Az. 36 Ca 3627/11).
Ursprünglich verlangte die Asiatin 70.000 €; sie behauptete, ein Leben in „Sklaverei“ geführt zu haben. Darüber hinaus habe ihr Arbeitgeber sie misshandelt, erniedrigt und
eingesperrt. Ihre Arbeitszeit betrug angeblich bis zu 20 Stunden täglich ohne
Lohn. Die Frau konnte nur mit fremder Hilfe fliehen und ist mittlerweile wieder in ihrer alten Heimat.
Der ehemalige Diplomat bestritt die Vorwürfe konsequent; den Vergleich habe er nur abgeschlossen, um ein langes Verfahren mit großem Aufwand zu vermeiden.
Das Verfahren wurde bereits bis zum BAG geführt, die Vorinstanzen hatten die Klage alle wegen der Immunität des Diplomaten abgewiesen. Nachdem er jedoch ausgereist war und seine Immunität verlor, konnte ein neuer Prozess angestrengt werden.
Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-
Tätigkeitsschwerpunkt: Versicherungsrecht
Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)
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