Versicherungsrecht: Sommerreifen im Winter können zu Leistungskürzungen führen

Noch dauert der Winter an und wer immer noch seine Sommerreifen am Auto montiert hat, sollte lieber nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Wie der Bund der Versicherten (BdV) kürzlich mitteilte, müssen Autofahrer, die trotz Glatteis oder Schnee nur mit Sommerreifen fahren, mit einem eingeschränkten Versicherungsschutz rechnen.

Verursacht der Fahrer nämlich unter diesen Umständen einen Unfall, kann sein Verhalten als grob fahrlässig ausgelegt werden. Das berechtigt den Versicherungsgeber, seine Leistungen zu kürzen. Ist am eigenen Auto ein Schaden entstanden, muss der Fahrer diesen unter Umständen vollkommen alleine tragen. Ist ein weiteres Auto bei dem Unfall beschädigt worden, kann der Haftpflichtversicherer in einem gewissen Rahmen Zahlungen vom Versicherten zurückverlangen, die er an den Unfallgegner geleistet hat.