VW-Abgasskandal: zur Geltendmachung der Rechte als Käufer

IMG_5912

Nach dem Bekanntwerden der Softwaremanipulationen an über 11 Mio. VW-Fahrzeugen ist die Verunsicherung groß. Betroffen sind Fahrzeuge mit dem Dieselmotortyp EA 189. Viele Betroffene stellen sich die Frage, welche Ansprüche sie haben, und wie sie diese sichern können.

Da in den betreffenden Fällen ein Sachmangel am Fahrzeug bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorgelegen haben dürfte, ergeben sich die Ansprüche aus den Gewährleistungsrechten (§ 437 BGB). In Betracht kommen daher die Nachbesserung, die Kaufpreisminderung oder der Rücktritt vom Kaufvertrag in dieser Reihenfolge. Möglich erscheint auch eine Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung, mit der Folge, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt werden müsste.

Ein manipulationsbedingter Minderwert des Fahrzeugs könnte etwa den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs beeinträchtigen. In Betracht kommt etwa auch ein Schaden durch eine Höherstufung der Kfz-Steuer oder einer möglichen Nachforderung von Kfz-Steuer.

Ein langes Abwarten bis zur Geltendmachung der Ansprüche ist nicht anzuraten. Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche beträgt 2 Jahre gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Es ist daher empfehlenswert, die Ansprüche möglichst bald an den VW-Händler oder direkt an die Volkswagen AG heranzutragen. Um alle Einzelheiten der Problematik erfassen zu können (zB. Garantie, Kauf von Privat, Kauf vom markenungebundenen Händler) und einen rechtssicheren Weg zu wählen, empfehlen wir eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Mit Vorsicht sind Musterschreiben zu genießen, wie man sie mitlerweile auch im Internet finden kann, da hier oft nicht in außreichendem Maße auf die Besonderheiten des Einzelfalles abgestellt wird.