Wann darf der Chef Überstunden anordnen?

Durch eine einfache Ankündigung am schwarzen Brett hat ein Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz seinen Mitarbeitern Überstunden aufgebrummt, sie sollten ohne Begründung eine Stunde früher anfangen. Als ein Arbeitnehmer trotzdem nur in den regulären Arbeitszeiten arbeitete, wurde er abgemahnt.

Um diese Abmahnungen aus seiner Personalakte entfernen zu lassen ging er sogar vor das Arbeitsgericht. Zur Begründung führte er an, dass diese einseitige Anordnung von Überstunden schon seit einigen Monaten gängige Praxis im Betrieb sei. Nachdem das Arbeitsgericht dem Arbeitgeber Recht gab, trug der Arbeitnehmer in der zweiten Instanz das weitere Argument vor, dass sich in seinem Arbeitsvertrag gar keine Pflicht zur Ableistung von Überstunden finde. Das LAG entschied arbeitnehmerfreundlich (Aktenzeichen 2 Sa 559/11) mit der Begründung, dass für die Anordnung einer Mehrarbeit die Gründe entscheidend seien. Da im vorliegenden Fall aber gar keine Begründung genannt wurde, könnten die Anforderungen an eine rechtmäßige Anordnung nicht vorliegen.

So sei es einem Arbeitgeber nur gestattet Überstunden anzuordnen, wenn er sich „in einer Notlage befände, der anders nicht begegnet werden“ könne. Der Arbeitnehmermüsse aber nicht einer pauschalen Anordnung folgen, wenn keine tragfähige Begründung bestehe.

Die Abmahnungen wurden vom Gericht als ungerechtfertigt betrachtet und mussten aus der Personalakte entfernt werden.

Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-

Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)

Rechtsanwälte von Bergner und Özkan

Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht

Rechtsberatung in Schenefeld, Altona und Barmbek

www.vboe.de

vboe.de

www.facebook.com/vonbergnerundoezkan

Kanzlei Schenefeld

Schenefelder Platz 1
22869 Schenefeld
Tel. 040 / 85503690
Fax 040 / 855036969

Email schenefeld[at]vboe.de

Kanzlei Altona

Bahrenfelder Straße 79
22765 Hamburg

Fon 040 / 41912845
Fax 040 / 41912846

Kompetente Beratung in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und Erbrecht.