Die Situation ist den meisten Autofahrern bekannt. Man wurde geblitzt und wartet nun gespannt, ob und wann Post von der Bußgeldstelle kommt.
Tatsächlich gibt es keine gesetzlichen Regelungen dazu, wann ein Bußgeldbescheid dem Betroffenen zugestellt werden muss. In aller Regel kommen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid in einem Zeitraum von 2-10 Wochen nach der Tat. Zur Unterbrechung der dreimonatigen Verjährungsfrist reicht es indes aus, dass die Behörde noch in der Frist ein Ermittlungsverfahren gegen den Täter einleitet. Es kann daher durchaus sein, dass der Bescheid noch nach Ablauf von drei Monaten beim Betroffenen eingeht.
Da die Owi-Behörde den Vorgang allerdings binnen sechs Monaten nach der Tat dem zuständigen Amtsgericht zuleiten müsste, kann man sich ein halbes Jahr nach der Tat recht sicher sein, dass keine unangenehme Post mehr zugestellt wird.
Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-
Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)
Rechtsanwälte von Bergner und Özkan
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