Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich (VA) ist die einzige Folgesache einer Ehescheidung, die im Scheidungsverfahren vom Amts wegen durchgeführt wird. Alle sonstigen Folgesachen (Unterhalt, Hausrat, Sorgerecht, Umgang, Zugewinnausgleich etc.) werden dagegen nur auf Antrag einer Partei vom Gericht mit entschieden.

Beim Versorgungsausgleich werden die Rentenanwartschaften der Eheleute untereinander ausgeglichen, die diese während der Ehezeit erworben haben. Das Gericht holt dazu Auskünfte von den jeweiligen Versorgungsträgern ein und rechnet die Anwartschaften in Punkte um. Vereinfacht gesagt, wird dann die jeweilige Hälfte der zu berücksichtigenden Anwartschaften auf das Konto des anderen übertragen.

Der VA nimmt nicht selten viel Zeit in Anspruch, insbesondere dann, wenn die Versicherungskonten der Parteien nicht geklärt sind. Dies führt häufig zu den langen Verfahrensdauern bei Scheidungsverfahren.

Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kommt nur in engen Ausnahmefällen in Betracht. Allerdings kann das Gericht unter bei bestimmten Voraussetzungen die Folgesache VA abtrennen und die Scheidung der Eheleute vor Klärung des VA aussprechen.

In einem Ehevertrag können die Eheleute den VA für den Fall der Scheidung ausschließen.

Rechtsanwalt Ali Özkan
-Fachanwalt für Familienrecht- und Berufsbetreuer

Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht

Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)

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