Was ist ein Haushaltsführungsschaden?

Ist ein Betroffener bei einem Verkehrsunfall verletzt worden, dann ist im Rahmen seiner Personenschäden stets zu prüfen, ob auch ein sogenannter Haushaltsführungsschaden entstanden ist. Sofern der Geschädigte üblicherweise Tätigkeiten im Haushalt ausführt, kann er darin durch die Folgen der Verletzung gehindert oder zumindest eingeschränkt sein. Der Geschädigte müsste in diesem Fall eine Ersatzkraft einstellen, die seine Haushaltstätigkeiten auffängt. Die hierfür anfallenden Kosten kann der Geschädigte -auch fiktiv- gegenüber dem Schädiger geltend machen.

Tatsächlich ist die Darlegung des Haushaltsführungsschadens nicht immer leicht. Der Geschädigte muss genau dazu vortragen, in welchem konkreten Umfang er üblicherweise welche konkreten Haushaltstätigkeiten ausführt (z.B. kochen, Einkäufe, Wäsche waschen und bügeln, Wohnungsreinigung, Gartenarbeit, Reparaturen, Haushaltsdelegation etc.). Dazu gehören auch Angaben zur Haushaltsgröße und zu den Tätigkeiten der anderen Haushaltsmitglieder. Zudem ist darzulegen, wie konkret die vorliegende Verletzung die Haushaltsführung beeinträchtigt hat. In aller Regel muss mit dem voranschreitenden Heilungsprozess differenziert werden. Lag unmittelbar nach dem Unfall vielleicht eine vollständige Verhinderung vor, so kann diese in der Folgezeit abzustufen sein.

In der Praxis wird der Haushaltsführungsschaden oft vernachlässigt, allerdings liegen hier gerade bei schwereren Verletzungen nicht selten erhebliche Ausgleichsbeträge. Ein erfahrener Rechtsanwalt im Bereich der Personenschadenregulierung wird daher immer prüfen, ob ein Haushaltsführungsschaden erfolgreichen geltend gemacht werden kann und diesen im einzelnen genau berechnen.