Der Landkreis Düren hatte vor einigen Jahren eine Absprache mit Naturschutzverbänden getroffen, wonach diese auf Rechtsmittel gegen den Neubau einer Landstaße verzichteten, wenn der Landkreis im Gegenzug zum Schutz angesiedelter Eulen eine Tempobegrenzung auf 50 km/h verhängen und eine Radaranlage installieren würde.
Eine Autofahrerin war geblitz worden und erhielt einen Bußgeldbescheid. Anschließend klagte sie beim Verwaltungsgericht auf Feststellung, dass die betreffende Geschwindigkeitsmessanlage rechtwidrig sei.
Das Verwaltungsgericht Aachen hat der Autofahrerin nun Recht gegeben. Nach Ansicht der Richter hätte der Landkreis die entsprechende Anlage nicht einfach aufgrund der Absprache mit den Naturschutzverbänden errichten dürfen. Grundsätzlich habe die Ordnungsbehörde nämlich einen Ermessenspielraum bei der Festlegung von Tempobeschränkungen. Dieses Ermessen müsse die Behörde auch ausüben, was vorliegend versäumt worden sei.
Quelle: VG Aachen, 10.04.2012, Az: 2 K 1352/11
Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
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Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)
Rechtsanwälte von Bergner und Özkan
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