Abschleppunternehmer muss Auto nicht herausgeben

Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden (Urteil vom 16.01.2012), dass ein Abschleppunternehmer ein abgeschlepptes Fahrzeug solang nicht an den Eigentümer herausgeben muss, bis dieser die Abschleppkosten gezahlt hat.

Eine Autofahrerin hatte die Zahlung der Abschleppkosten verweigert, der Abschleppunternehmer hatte daraufhin von seinem Unternehmerpfandrecht Gebrauch gemacht und die Herausgabe verweigert. Die Fahrerin musste mehrere Wochen auf ihr Fahrzeug verzichten und verlangte deshalb Nutzungsentschädigung von dem Unternehmer. Zu Unrecht, wie der BGH befand.

Die Richter sahen es nicht als unverhältnismäßig an, dass der Unternehmer das Auto zurückhielt. Zudem hätte die Fahrerin ohne weiteres eine Sicherheit in Höhe der Abschleppkosten hinterlegen und ihr Fahrzeug so auslösen können.

Rechtsanwalt Nils von Bergner
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