Anwalt Familienrecht Barmbek ■ Scheidung ■ Gewaltschutz
Rechtsanwalt für Familienrecht in Hamburg-Barmbek informiert über aktuelle Gerichtsentscheidung zum Thema Gewaltschutz.
Rechtsanwalt Ali Özkan
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Anwalt Familienrecht Barmbek: Drohungen auf Facebook rechtfertigen Kontaktverbot
Drohungen und Beschimpfungen sind allgemein anerkannte Rechtfertigungsgründe für ein Kontakt- und Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz. Dass das nun auch für die „Übermittlungsform“ der sozialen Netzwerke wie Facebook gilt, hat das OLG Hamm nun entschieden (Beschl. v. 24.04.2013, Az. 2 UF 254/12).
In dem entschiedenen Fall legte eine Frau Beschwerde gegen ein ihr auferlegtes Kontaktverbot ein. Sie hatte zuvor einer Bekannten auf Facebook vorgeworfen, dass deren Bruder sie betrogen hätte. Darüber hinaus beschimpfte die Frau ihre Bekannte, beleidigte ihren Sohn und drohte beiden mit einer Körperverletzung. Das Amtsgericht Gladbeck sprach ein Verbot zur Kontaktaufnahme aus und darüber hinaus ein Verbot zur Annäherung bis auf 30 m.
Die Beschwerde gegen das Kontaktverbot blieb vor dem OLG Hamm erfolglos. Die Drohungen waren nach Ansicht der Richter rechtswidrig und auch von ernster Natur. Selbst wenn der vorgeworfene Betrug tatsächlich stattgefunden haben solle, hätte dies nicht die Bedrohung rechtfertigen können.
Das Kontakt- und Annäherungsverbot sei schließlich auch notwendig gewesen, um die angekündigten Rechtsgutsverletzungen ausreichend verhindern zu können. Eine Befristung für ein Jahr sei jedoch angemessen.
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