Autokauf: Umweltplakette ist keine zugesicherte Eigenschaft

Ein Mann kaufte ein Wohnmobil in der Erwartung, dass das Fahrzeug die bereits vorhandene gelbe Plakette bei der Ummeldung erneut bekommen würde. Der Verkäufer erklärte, dass er das Wohnmobil selbst nur gebraucht gekauft hätte und die Plakette zu dem Zeitpunkt bereits vorhanden war, er wüsste aber nicht, wieso sie nicht erneut erteilt werden solle.

Das Fahrzeug erhielt dann wider Erwarten nicht die gelbe Plakette, daraufhin wollte der Käufer wegen der nicht erfüllten Beschaffenheitsvereinbarung vom Kaufvertrag zurücktreten.

Der BGH entschied in dem Fall nun, dass in der Aussage des Verkäufers keine Beschaffenheitsvereinbarung liege (Urt. v. 13.03.2013, Az.VIII ZR 186/12). Denn der Verkäufer habe hinreichend deutlich gemacht, dass es sich bei seiner Aussage nicht um eigenes Wissen handele. So etwas könne immer durch Zusätze wie „laut Kfz-Brief“ oder „laut Vorbesitzer“ kenntlich gemacht werden.

Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
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Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)

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