BAG kippt Versetzung bei befristeter Stelle

Der Dauerstreit zwischen dem BAG und der Bundesagentur für Arbeit geht weiter: bereits im März 2011 hatte das BAG die Befristung von knapp 12.000 Arbeitsverhältnissen aufgehoben, woraufhin die Bundesagentur viele ehemals befristet Beschäftigte versetzte. Viele der Arbeitnehmer klagten hiergegen, in einem aktuellen Urteil kippte das BAG erneut die Versetzung einer ehemals befristet angestellten Mitarbeiterin (Urt. v. 10.07.2013, Az. 10 AZR 915/12).

So habe die Nürnberger Behörde ihre Versetzungskandidaten bewusst nur unter denjenigen Beschäftigten gesucht, die sie aufgrund des früheren Urteils dauerhaft anstellen musste. Das widerspreche aber der Pflicht, faire Kriterien bei der Auswahl der zu versetzenden Mitarbeiter zugrundezulegen.

Nach Angaben des BAG liegt noch eine dreistellige Zahl vergleichbarer Klagen vor.