In einem kürzlich vom OLG Schleswig-Holstein entschiedenen Fall (ebenfalls in unserem Blog zusammengefasst) wurde einer Fahrradfahrerin Mitschuld an einem Unfall auferlegt, da sie bei einer Kollision mit einem Auto keinen Helm trug und deshalb schwere Kopfverletzungen erlitt.
Nun will die Frau gegen das Urteil vorgehen und mit einer Revision vor den BGH ziehen. Dabei erhält sie Unterstützung vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Dieser beharrt auf der Freiwilligkeit des Helmtragens beim Fahrradfahren und sieht deshalb nicht ein, wieso die Radfahrerin Mitschuld tragen solle. Eine gesetzliche Pflicht gebe es nicht,
daher könne das Nichttragen eines Helms keine finanzielle Einbuße mit sich ziehen.
Das Verfahren sowie das Urteil des BGH bleiben abzuwarten.
Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-
Tätigkeitsschwerpunkt: Versicherungsrecht
Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)
Rechtsanwälte von Bergner und Özkan
Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht
Rechtsberatung in Schenefeld, Altona, Quickborn und Barmbek
Kanzlei Schenefeld
Schenefelder Platz 1
22869 Schenefeld
Tel. 040 / 85503690
Fax 040 / 855036969
Email info@vboe.de
Kanzlei Altona
Bahrenfelder Straße 79
22765 Hamburg
Fon 040 / 41912845
Fax 040 / 41912846
Kanzlei Quickborn
Kieler Straße 89a
25451 Quickborn
Fon 04106 / 7972734
Fax 04106 / 7976508