Radfahrerin zieht vor den BGH

In einem kürzlich vom OLG Schleswig-Holstein entschiedenen Fall (ebenfalls in unserem Blog zusammengefasst) wurde einer Fahrradfahrerin Mitschuld an einem Unfall auferlegt, da sie bei einer Kollision mit einem Auto keinen Helm trug und deshalb schwere Kopfverletzungen erlitt.

Nun will die Frau gegen das Urteil vorgehen und mit einer Revision vor den BGH ziehen. Dabei erhält sie Unterstützung vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Dieser beharrt auf der Freiwilligkeit des Helmtragens beim Fahrradfahren und sieht deshalb nicht ein, wieso die Radfahrerin Mitschuld tragen solle. Eine gesetzliche Pflicht gebe es nicht,
daher könne das Nichttragen eines Helms keine finanzielle Einbuße mit sich ziehen.

Das Verfahren sowie das Urteil des BGH bleiben abzuwarten.

Rechtsanwalt Nils von Bergner

-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
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Tätigkeitsschwerpunkt: Versicherungsrecht

Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)

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