BAG: Stellenanzeige „nur für Berufsanfänger“ kann altersdiskriminierend sein

Ein 36-jähriger berufserfahrener Rechtsanwalt bewarb sich auf eine von einem Krankenhaus ausgeschriebene Stelle, die laut Anzeige mit einem Trainee/Young Professional besetzt werden sollte. Der Bewerber erhielt eine Absage und klagte wegen Altersdiskriminierung nach dem AGG.

Nachdem die ersten beiden Instanzen zugunsten des Krankenhauses entschieden, zog der Bewerber vor das BAG. Dieses entschied arbeitnehmerfreundlich (Az. 8 AZR 429/11). Die Ausschreibung eines Arbeitsplatzes nur für Hochschulabsolventen und Berufsanfänger kann ein Anzeichen für Altersdiskriminierung sein, die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verboten ist. Der Arbeitgeber muss also für eine Abweisung weitere sachliche Gründe hervorbringen können, sonst haben alle wegen des Alters abgelehnten Bewerber einen Anspruch auf Schadensersatz.

Das Urteil des BAG wird nach Ansicht der Experten dazu führen, dass Unternehmen ihre Stellenausschreibungen im Wortlaut ändern werden und so auch anderen Bewerbern die Möglichkeit zur Bewerbung eröffnen.

Nun ist im vom BAG entschiedenen Fall nur noch die erneute Entscheidung des zuständigen LAG Berlin-Brandenburg abzuwarten. Es soll nach Ansicht des BAG klären, ob der Bewerber tatsächlich eine Absage aufgrund seines Alters erhielt oder ob andere sachliche Gründe den Ausschlag gegeben haben.