Der Bundestag hat die Gesetzesänderung im Bereich des Sorgerechts beschlossen. Das neue Gesetz stärkt vor allem die Rechte der unverheirateten Väter. Diese sollen grundsätzlich Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht haben, sofern sie ein echtes Interesse an dem Kind haben und das Kindeswohl nicht entgegensteht. Experten haben indes schon Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung geäußert.
Dem Gesetz muss nun auch noch der Bundesrat zustimmen.
Rechtsanwalt Ali Özkan
-Fachanwalt für Familienrecht- und Berufsbetreuer
Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht
Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)
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