Die häufigsten Rechtsirrtümer zur Scheidung – Teil 2

Ich hafte für die Schulden meines Ehegatten

Grundsätzlich haftet jeder Ehegatte für seine persönlichen Verbindlichkeiten. Etwas andere gilt nur dann, wenn es sich beide Ehegatten vertraglich verpflichtet haben, beispielsweise für einen gemeinsamen Kredit oder typische Haushaltsanschaffungen. Häufig werden Ehegatten zudem veranlasst, sich für die Schulden des anderen zu verbürgen.

Eine generelle Garantiehaftung für die Schulden des Ehgepartners gibt es jedoch nicht. Etwas anderes gilt auch nicht im Falle der Scheidung.

Avukat / Rechtsanwalt Ali Özkan
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