Fußballprofi: einstweilige Verfügung abgelehnt

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Der Antrag des Fußballprofis Eren Derdiyok auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde vom Arbeitsgericht Mannheim zurückgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts besteht offenbar keine Eilbedürftigkeit, die Sache könne vielmehr im Hauptsacheverfahren entschieden werden.

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Der Fußballprofi wollte im Wege der einstweiligen Anordnung erreichen, sofort wieder mit der ersten Mannschaft der TSG Hoffenheim trainieren zu dürfen. Zuvor hatten man ihn die die Trainingsgruppe zwei einsortiert. Termin zur Verhandlung der hauptsache wurde für den 12. September 2013 angesetzt.