Langjährige Arbeitnehmer dürfen trotz langer Erkrankung nicht gekündigt werden

Langjährige Mitarbeiter eines Unternehmens genießen auch dann Kündigungsschutz, wenn sie häufig erkranken und deshalb nicht arbeiten können.

In dem vom Arbeitsgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall kündigte ein
Postunternehmen einer Mitarbeiterin fristlos, die über einen Zeitraum von 2 ½
Jahren jeweils bis zu 80 Tage jährlich wegen Krankheit nicht zur Arbeit
erschien. Das Unternehmen begründete die Kündigung damit, dass der bisher
fortgezahlte Lohn 11.000 € betrug und weitere Kosten unzumutbar seien.

Das Gericht folgte der Auffassung nicht, es erklärte die Kündigung für unwirksam (Urt. v.
27.03.2013, Az. 7 Ca 5063/12). Bei der Abwägung der Umstände hätte darauf
geachtet werden müssen, dass die Frau bereits 16 Jahre in dem Betrieb
arbeitete. Die Betrachtung eines Zeitraums von nur 2 ½ Jahren bei 16 Jahren
Betriebszugehörigkeit sei zu kurz, um eine negative Gesundheitsprognose stellen
zu können.

Desweiteren hätte das Unternehmen mit der Mitarbeiterin einen Wiedereingliederungsversuch unternehmen müssen.

Rechtsanwalt Ali Özkan

-Fachanwalt für Arbeitsrecht-

-Fachanwalt für Familienrecht-

Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)