Der Bundesrat will eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich der Ehe gleichstellen. Der dazugehörige Gesetzesentwurf sieht die Änderung der entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie weiterer Nebengesetze vor.
Im Jahr 2001 wurde für gleichgeschlechtliche Paare das familienrechtliche Institut der eingetragenen Partnerschaft entwickelt. Das neue Gesetz soll nun dabei helfen, die großen Differenzen zwischen Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht zu minimieren. Bisher wurden hier nur wenige Erfolge erzielt, da 2001 das die
Anerkennung der Lebenspartnerschaft vorsehende Gesetz vom Bundesrat abgelehnt
wurde. Daher wurden Lebenspartner bisher bei der Einkommensteuerveranlagung
nicht wie Ehegatten behandelt, sondern wie ledig Lebende.
Die Länder erwarten Steuerverluste im zweistelligen Millionenbereich, wenn das Ehegattensplitting auch Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gewährt wird.
Rechtsanwalt Ali Özkan
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Familienrecht-
Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)
Rechtsanwälte von Bergner und Özkan
Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht
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