Mythen im Arbeitsrecht: Teil 3

Wer krank geschrieben ist, muss zu Hause bleiben

Was ein Arbeitnehmer im Fall seiner Krankschreibung machen darf und was nicht, hängt sehr von der Art seiner Erkrankung und den damit verbundenen körperlichen Beeinträchtigungen ab. Wer beispielsweise aufgrund eines akuten Rückenleidens krank geschrieben wurde, der sollte sich nicht bei schweren Arbeiten und anstregenden sportlichen Aktivitäten erwischen lassen. Spaziergänge oder ein Saunabesuch dagegen wären vermutlich unproblematisch. Gerade bei Erkrankungen im psychischen Bereich können Freizeitaktivitäten ärztlich angeraten sein. So hatte sich das Landesarbeitsgericht  Düsseldorf gerade mit einem Fall zu beschäftigen, in dem eine Betriebsratsvorsitzende während der Krankschreibung eine Segelreise angetreten hatte und daraufhin vom Arbeitgeber fristlos gekündigt wurde. Im Kündigungsschutzverfahren attestieren Ärzte der Frau, dass die Reise ihrem Gesundheitszustand dienlich gewesen sei.
Übrigens hat der Arbeitgeber kein Recht, die Art der Erkrankung vom Arbeitnehmer zu erfragen. Macht dieser dennoch freiwillig Angaben, dann müssen diese auch richtig sein. Ansonsten droht eine Abmahnung.