Hygiene-Skandal auf Kinderstation: fristlose Kündigung des Chefarztes unwirksam

Ende letzten Jahres war ein Klinkum in Bremen in die Schlagzeilen geraten, weil sich auf der Kinderstation mehrere Babys mit gefährlichen Keimen infiziert hatten. Drei Frühchen waren sogar verstorben. Der Leiter der Kinderklinik war daraufhin fristlos gekündigt worden. Gegen die Kündigung erhob der Betroffene Kündigungsschutzklage, das Arbeitsgericht Bremen hat seiner Klage jetzt stattgegeben.

Die Richter konnten keinen so schwerwiegenden Verursachungsbeitrag des Klägers im Zusammenhang mit dem Keimausbruch feststellen, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar gewesen wäre. Daher hätte der Arbeitgeber weniger drakonische Mittel als eine fristlose Kündigung ergreifen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Arbeitgeber kann Berufung einlegen.

Eine fristlose Kündigung gilt im Arbeitsrecht als die ultima ratio, also das letzte Mittel zur Sanktionierung eines arbeitnehmerseitigen Fehlverhaltens. Vorher sind immer mildere Mittel wie Abmahnung, Versetzung, Änderungskündigung oder ordentliche Kündigung zu prüfen.